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Canabispflanze

Cannabis-Legalisierung: 60.000 Strafverfahren in NRW betroffen

Stand: 13.03.2024, 17:48 Uhr

Die geplante Legalisierung von Cannabis stellt die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen vor eine gewaltige Herausforderung: 60.000 Verfahren müssten überprüft werden.

Durch die geplante Cannabis-Legalisierung kommt auf die Staatsanwaltschaften in NRW zusätzliche Arbeit hinzu: Mindestens 60.000 Verfahren müssten gesichtet und geprüft werden, teilte das NRW-Justizministerium mit. Das hat eine Umfrage unter den 19 Staatsanwaltschaften im Land ergeben.

Die Staatsanwaltschaften in NRW sind bereits mit einem Berg von mehreren hunderttausend Ermittlungsverfahren konfrontiert, der zuletzt stark angewachsen ist. Die Überprüfung der zusätzlichen Fälle würde diese Last noch erhöhen.

Staatsanwaltschaften überlastet

Die Ampelkoalition plant, den Besitz und den Anbau kleiner Mengen Cannabis ab dem 1. April bundesweit zu entkriminalisieren. Dies soll mit einer Amnestie für diejenigen einhergehen, die derzeit noch wegen des Besitzes solcher Mengen strafrechtlich verfolgt werden. Ihre Fälle müssten überprüft werden, um zu entscheiden, ob Strafen aufgehoben oder gemildert werden und ob die Gerichte neue Gesamtstrafen festlegen müssen.

Viele Inhaftierte kämen frei

Das geplante Cannabisgesetz sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zu legalisieren. Dies würde auch die Strafverfolgung von Personen, die aus diesen Gründen noch strafrechtlich verfolgt werden, unzulässig machen.

Bis zum Stichtag am 1. April müssten alle wegen dieser Delikte Inhaftierten freigelassen und die Vollstreckung von Geldstrafen wegen des Besitzes entsprechender Mengen Cannabis eingestellt werden. NRW und Niedersachsen streben eine Verschiebung auf den 1. Oktober an. Unterstützt wird der Antrag vom Rechtsausschuss des Bundesrates. Der Bundesrat wird am 22. März entscheiden, ob und mit welchem Ziel der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen wird.